Hinweise nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Elektronische Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer sind Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Altgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern sind einer getrennten Erfassung zuzuführen.

Unentgeltliche Rücknahme

Wir sind gemäß § 17 Abs. 1a ElektroG verpflichtet, ausgediente elektronische Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer unentgeltlich zurückzunehmen.

Die Rückgabe ist unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes möglich.

Rückgabe in unseren Filialen

Sie können ausgediente elektronische Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer während unserer üblichen Geschäftszeiten kostenlos in jeder unserer Filialen zurückgeben.

Rückgabe bei Online-Bestellungen

Haben Sie Ihr Gerät über unseren Onlineshop erworben oder möchten Sie ein Altgerät im Rahmen unseres Fernabsatzangebots zurückgeben, wenden Sie sich bitte vor der Rücksendung an unseren Kundenservice. Wir informieren Sie über den Rückgabeweg und übersenden Ihnen auf Wunsch die erforderlichen Informationen für die Rücksendung.

Batterien und Akkus

Enthält das Altgerät Batterien oder Akkus, sind diese – soweit sie nicht fest vom Altgerät umschlossen sind – vor der Rückgabe vom Gerät zu trennen und getrennt zu entsorgen. Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

Lithiumhaltige Batterien und Akkus können bei Beschädigung oder unsachgemäßer Behandlung Brandgefahren verursachen. Bitte kleben Sie bei ausgebauten Lithium-Batterien oder Lithium-Akkus nach Möglichkeit die Pole mit Klebeband ab und vermeiden Sie Beschädigungen, Kurzschlüsse sowie starke Erwärmung.

Löschung personenbezogener Daten

Jeder Endnutzer ist selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf Altgeräten vor deren Rückgabe oder Entsorgung zu löschen.

Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern weist darauf hin, dass Elektro- und Elektronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Altgeräte sind einer geeigneten Sammel- oder Rücknahmestelle zuzuführen, damit sie ordnungsgemäß behandelt, wiederverwendet oder verwertet werden können.

Gesetzlicher Hinweis

Die vorstehenden Informationen erfüllen die Informationspflichten für Vertreiber nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).